Barrierefreiheit

Unser Ziel ist es, dass unsere Inhalte von allen Menschen bestmöglich zu lesen und verstanden werden. Dabei verstehen wir die Barrierefreiheit dieser Webseite als Prozess und nie als Status Quo. Es ist wie beim Staubwischen – man muss dran bleiben.

Energiespartipps

Energiespartipps in einfacher Sprache finden Sie hier:
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Barrierefreies Internet

Barrierefreies Internet und die Begriffe Accessibility (Zugänglichkeit) und Usability (Benutzbarkeit / Bedienerfreundlichkeit) sind die Grundpfeiler einer professionellen Website.

Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für klima.stadtlindau.de, eine Webseite der Stadt Lindau zum Thema Klimaschutz. Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Dann schreiben Sie uns hier.

Als Kommune streben wir es an, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der  Barrierefreien‐Informationstechnik‐Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtline (EU) 2019/882 des europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.

Gemäß der Vorgaben der BITV 2.0 gibt es Erläuterungen in Leichter Sprache zum Inhalt und Navigation der Website.

Auf der Startseite finden Sie links einen blaues Feld, das Sie anklicken können. Dort öffnet sich ein separates Fenster, in dem Sie Schriftgröße, Kontrast, Helligkeit und andere Dinge festlegen können.

Noch nicht oder nur bedingt barrierefreie Inhalte

Manche Inhalte, wie beispielsweise Videos, sind nicht barrierefrei.

  • Geodaten und Stadtpläne können bisher nicht barrierefrei bereitgestellt werden.
  • Vor allem PDF‐Dokumente, Flyer und Broschüren sind überwiegend noch nicht oder nicht komplett zugänglich.
  • Verlinkungen zu externen Anwendungen oder Webpräsenzen außerhalb von klima.stadtlindau.de können auf nicht barrierefreie Inhalte führen.
  • Externe Inhalte, die als iFrames auf klima.stadtlindau.de eingebettet werden, können nicht barrierefrei sein.


Wir arbeiten jedoch an den notwendigen Prozessen, die Informationen der Stadt Lindau in Bezug auf die digitale Barrierefreiheit fortlaufend weiter zu verbessern.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 17.03.2022 erstellt.


Behindertenbeauftragte

Behindertenbeauftragte für die Stadt Lindau ist Dr. Ulrike Lorenz-Mayer. Sie können Sie wie folgt erreichen:
Dr. Ulrike Lorenz-Mayer – Stadträtin der BL

E-Mail: Stadtrat.LorenzMeyer (at) lindau.de


Rechtliche Grundlagen

  • Die Richtlinien für Barrierefreiheit definiert die WCAG.
  • Als Maßstab für Barrierefreiheit gilt die europäische Norm EN 301 549.
  • Bezüglich des Webs gibt diese Norm die Level A und AA des internationalen Standards, der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, wieder.
  • In der deutschen Gesetzgebung wird die Barrierefreiheit im Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen und in der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) geregelt.
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